Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere

  • die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;
  • Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
  • das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;
  • für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;
  • an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;
  • bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;
  • Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen;
  • die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten.

Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

Vorsitz des Elternbeirats im Schuljahr 2026/27:

Vorsitzender: Dmitry Nilsen (Klasse1a)

Stellvertreter: Rebecca Keller  (Klasse 4d)

Elternvertreter im Schuljahr 2026/27

1a Ohrband, Sophia E1

1a Nilsen, Dmitry E2

1b Ruoff, Annika E1

1b Zehe, Patrick E2

1c Dagilmis, Gülseven E1

1c Bälz, Anamaria-Laura E2

1d Kampmann, Ronald E1

1d Ahmad, Nina E2

2a Giannuzzi, Nadine E1

2a Hentsel, Regina  E2

2b Bade, Malina E1

2b Kracht, Annabel E2

2c Weber, Katharina E1

2c Kemmling, Dominique E2

2d Simon, Anke E1

2d Rüssel, Lilian E2

3a Mießner, Franziska E1

3a Oberst, Stefanie E2

3b Trojan, Ramona E1

3b Storm, Carsten E2

3c Grundel, Hannah E1

3c Geider, Philipp E2

3d Schettek, Sabine E1

3d Vinchhi, Leonie E2

4a Madeo, Svetlana E1

4a Özogul, Zeynep E2

4b Sundermann, Monika E1

4b Ledermann, Lisa-Maria E2

4c Schwarz, Marcel E1

4c Besinger, Jennifer E2

4d Keller, Rebecca E1

4d Varitimos, Antonios E2