Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
- die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;
- Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
- das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;
- für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;
- an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;
- bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;
- Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen;
- die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten.
Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Vorsitz des Elternbeirats im Schuljahr 2025/26:
Vorsitzender: Nilsen, Dmitry (Klasse 3b)
Stellvertreter: Kautt, Bernd (Klasse 3c)
Elternvertreter im Schuljahr 2025/26
1a Willms, Claudia E1
1a Hentsel, Regina E2
1b Ulus, Ural E1
1b Dinu, Petrus-Valentin E2
1c Weber, Katharina E1
1c Kemmling, Dominique E2
1d Simon, Anke E1
1d Rüssel, Lilian Nyaguthii E2
2a Mießner, Franziska E1
2a Fritsch, Eva E2
2b Schinowski, Sandra E1
2b Storm, Carsten E2
2c Grundel, Hannah E1
2c Geider, Philip E2
2d Sjögren, Stephanie E1
2d Huggenberger, Justine E2
3a Madeo, Svetlana E1
3a Sitzler, Cathleen E2
3b Sundermann, Monika E1
3b Nilsen, Dmitry E2
3c Kautt, Bernd E1
3c Lutz, Katja E2
3d Keller, Rebecca E1
3d Varitimos, Antonios E2
4a Jung, Tina E1
4a Jung, Helen E2
4b Moor-Denisenko, Swetlana E1
4b Reiter, Julia E2
4c Sinner, Angela E1
4c Schremmer, Torsten E2
4d Kink, Manuela E1
4d Hirth-Sigel, Simone E2