Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere

  • die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;
  • Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
  • das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;
  • für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;
  • an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;
  • bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;
  • Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen;
  • die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten.

Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

Vorsitz des Elternbeirats im Schuljahr 2025/26:

Vorsitzender: Nilsen, Dmitry (Klasse 3b)

Stellvertreter: Kautt, Bernd (Klasse 3c)

Elternvertreter im Schuljahr 2025/26

1a Willms, Claudia E1

1a Hentsel, Regina E2

1b Ulus, Ural E1

1b Dinu, Petrus-Valentin E2

1c Weber, Katharina E1

1c Kemmling, Dominique E2

1d Simon, Anke E1

1d Rüssel, Lilian Nyaguthii E2

2a Mießner, Franziska E1

2a Fritsch, Eva  E2

2b Schinowski, Sandra E1

2b Storm, Carsten E2

2c Grundel, Hannah E1

2c Geider, Philip E2

2d Sjögren, Stephanie E1

2d Huggenberger, Justine E2

3a Madeo, Svetlana E1

3a Sitzler, Cathleen E2

3b Sundermann, Monika E1

3b Nilsen, Dmitry E2

3c Kautt, Bernd E1

3c Lutz, Katja E2

3d Keller, Rebecca E1

3d Varitimos, Antonios E2

4a Jung, Tina E1

4a Jung, Helen E2

4b Moor-Denisenko, Swetlana E1

4b Reiter, Julia E2

4c Sinner, Angela E1

4c Schremmer, Torsten E2

4d Kink, Manuela E1

4d Hirth-Sigel, Simone E2