Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
- die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;
- Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
- das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;
- für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;
- an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;
- bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;
- Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen;
- die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten.
Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Vorsitz des Elternbeirats im Schuljahr 2023/24
Elternvertreter im Schuljahr 2023/24
1a Grab, Viola E1
1a Gleichmann, Jessica E2
1b Sundermann, Monika E1
1b Nilsen, Dmitry E2
1c Kautt, Bernd E1
1c Lutz, Katja E2
1d Keller, Rebecca E1
1d Bilici-Güzel, Vesile E2
2a Jung, Tina E1
2a Picano, Andreas E2
2b Kling, Holger E1
2b Haag, Stephan E2
2c Sinner, Angela E1
2c Schremmer, Thorsten E2
2d Kink, Manuela E1
2d Hirth-Sigel, Simone E2
3a Imhof, Katja E1
3a Schägger, Monique E2
3b Mastrovita, Patrick E1
3b Legname-Hölßig, Sarah E2
3c Galal, Mariam E1
3c Weber, Linda E2
3d Dickgießer-Weiß, Katrin E1
3d Roth, Katrin E2
4a Grasmück, Sandra E1
4a Lampatzer, Sabrina E2
4b Zivkovic, Marina E1
4b Pascariello, Ebru E2
4c Stanic, Denis E1
4c Besinger, Martin E2
4d Metzka, Michaela E1
4d Heingärtner, Monika E2